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Artikel 2 - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2008 GefStoffV § 8, § 9, § 14, § 15, § 16, § 19, § 20, § 21, § 24, § 25, Anhang III, Anhang V

Die Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758, 3759), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2382), wird wie folgt geändert:

1.
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:

„§ 16 (weggefallen)".

b)
Die Angabe zu Anhang V wird wie folgt gefasst:

„Anhang V (weggefallen)".

2.
In § 8 Abs. 3 wird nach der Angabe „§§ 8 bis" die Angabe „15, 17 und" eingefügt.

3.
In § 9 Abs. 12 wird nach der Angabe „§§ 7 bis" die Angabe „15 sowie 17 bis" eingefügt.

4.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 3 wird die Angabe „§ 16 Abs. 3" durch die Wörter „der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.

bb)
In Satz 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der in Satz 3 genannten Verordnung" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Nr. 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.

5.
§ 15 wird wie folgt gefasst:

„§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 1 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung. Dies gilt auch für Tätigkeiten nach § 3 Abs. 3 sowie für den in § 3 Abs. 5 genannten Personenkreis."

6.
§ 16 wird aufgehoben.

7.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird aufgehoben.

b)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.

8.
In § 20 Abs. 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§§ 7 bis" die Angabe „15 sowie 17 bis" eingefügt und die Angabe „V" durch die Angabe „IV" ersetzt.

9.
§ 21 Abs. 3 Nr. 5 wird aufgehoben.

10.
§ 24 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

11.
§ 25 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 29 wird am Ende das Komma durch das Wort „oder" ersetzt.

b)
Die Nummern 30 bis 34 werden aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 35 wird Nummer 30.

12.
Der Anhang III wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 Ziffer 4.4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.

b)
In Nummer 5 Ziffer 5.3.1 Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.

13.
Der Anhang V wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ArbMedVVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbMedVVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 6 GefStoffVuaÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... die Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758, 3759), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, außer ...