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Artikel 9 - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVVEV k.a.Abk.)
Artikel 9 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter „Regeln für Arbeitsstätten" durch die Wörter „Regeln und Erkenntnisse" ersetzt.
- b)
- In Satz 3 werden nach dem Wort „Regeln" die Wörter „und Erkenntnisse" eingefügt.
- c)
- In Satz 4 werden nach dem Wort „Regeln" die Wörter „und Erkenntnisse" eingefügt.
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Der Nummer 1 wird folgende Nummer vorangestellt:
- „1.
- dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten zu ermitteln,".
- bb)
- Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3.
- b)
- In Absatz 4 werden nach dem Wort „Regeln" die Wörter „und Erkenntnisse" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 ArbMedVVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ArbMedVVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 19.07.2010 BGBl. I S. 960
Artikel 4 OStrVEV Änderung der Arbeitsstättenverordnung
... Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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