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Artikel 10 - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVVEV k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 8 Nr. 1, 2 und 7 am 29. Dezember 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2008.

 
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