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Artikel 4 - Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (AMSG k.a.Abk.)
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2846 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 344 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5
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Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Abschnitt I Nr. 10 der Anlage der AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch die Verordnung vom 18. Februar 2008 (BGBl. I S. 244) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Spalte A Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
b) Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach- (keine qualifizierte Beschäftigung)
erteilt am
befristet bis
(qualifizierte Beschäftigung nach Rechtsverordnung)
erteilt am
befristet bis
(qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen Interesse)
erteilt am
befristet bis- dd)
- § 18a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
erteilt am
befristet bis- ee)
- § 18a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
erteilt am
befristet bis
(Forscher)
erteilt am
befristet bis
(in [Staatsangehörigkeitsschlüssel des EU-Mitgliedstaates] zugelassener Forscher)
erteilt am
befristet bis
(selbständige Tätigkeit - wirtschaftliches Interesse)
erteilt am
befristet bis
(selbständige Tätigkeit - völkerrechtliche Vergünstigung)
erteilt am
befristet bis
(freiberufliche Tätigkeit)
erteilt am
befristet bis".
- 2.
- In Spalte B wird zum neu gefassten Buchstaben b aus der Spalte A jeweils zu den Doppelbuchstaben aa bis ii die Angabe (2)*)" eingefügt.
- 3.
- In Nummer 10 Spalte A Buchstabe e werden die Doppelbuchstaben oo und pp wie folgt gefasst:
oo) dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für freizügigkeitsberechtigte Schweizerische Bürger
erteilt am
befristet bis- pp)
- dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizerischen Bürgern
befristet bis". - 4.
- In Nummer 11 Spalte A werden nach dem Buchstaben k die folgenden Buchstaben l und m eingefügt:
l) dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für freizügigkeitsberechtigte Schweizerische Bürger
erteilt am- m)
- dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizerischen Bürgern
- 5.
- In Nummer 11 Spalte B wird jeweils zu den Buchstaben l und m aus der Spalte A jeweils die Angabe (2)*)" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 4 Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AMSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AMSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Artikel 4 StraftVVG Änderung anderer Vorschriften
... zur AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2846) geändert worden ist, wird die folgende ...
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