Artikel 3 - Steuerbürokratieabbaugesetz (StBürokratAbG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 AltvDV § 11

In § 11 Abs. 2 der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 92 des Einkommensteuergesetzes" die Angabe „sowie zur Übermittlung der Daten nach § 10a Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes an die zentrale Stelle" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Steuerbürokratieabbaugesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StBürokratAbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBürokratAbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
V. v. 08.01.2009 BGBl. I S. 31
Artikel 1 3. AltvDVÄndV Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2850), wird wie folgt geändert: 1. ...


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