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Zitierungen von § 1 PF-Mindestzuführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PFMindZufV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PFMindZufV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PFMindZufV Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 07.08.2014)
... Versorgungsverhältnisse beträgt 90 vom Hundert der nach § 1 anzurechnenden Kapitalerträge abzüglich der rechnungsmäßigen Zinsen ohne die ... von den Kapitalerträgen, werden diese durch Null ersetzt, wenn die nach § 1 anzurechnenden Kapitalerträge höher ausfallen als die rechnungsmäßigen Zinsen ... in Abhängigkeit von den Kapitalerträgen 100 Prozent der nach § 1 anzurechnenden Kapitalerträge abzüglich der rechnungsmäßigen Zinsen ohne die ... (6) Für die Verweisung auf Formblätter in den Absätzen 1, 2 und 5 gilt § 1 Absatz 5 ...
§ 4 PFMindZufV Übergangsvorschrift (vom 07.08.2014)
... Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2014 begonnen haben, sind die §§ 1 bis 4 in der Fassung der PF-Mindestzuführungsverordnung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1498) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der PF-Mindestzuführungsverordnung
V. v. 03.06.2013 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 1. PFMindZufVÄndV Änderung der PF-Mindestzuführungsverordnung
...  1 Absatz 4 der PF-Mindestzuführungsverordnung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2862) wird wie ...

Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
Artikel 7 LVRG Änderung der PF-Mindestzuführungsverordnung
... von den Kapitalerträgen, werden diese durch Null ersetzt, wenn die nach § 1 anzurechnenden Kapitalerträge höher ausfallen als die rechnungsmäßigen Zinsen ... in Abhängigkeit von den Kapitalerträgen 100 Prozent der nach § 1 anzurechnenden Kapitalerträge abzüglich der rechnungsmäßigen Zinsen ohne die ... Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2014 begonnen haben, sind die §§ 1 bis 4 in der Fassung der PF-Mindestzuführungsverordnung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1498) ...