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§ 1 - Wachsziehermeisterverordnung (WachszMstrV)

V. v. 23.06.1987 BGBl. I S. 1553; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 7110-3-87 Handwerk im Allgemeinen
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§ 1 Berufsbild



(1) Dem Wachszieher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:

1.
Entwurf, Herstellung und Dekorierung von gezogenen, gegossenen, gepreßten und getauchten Kerzen,

2.
Entwurf, Anfertigung und Dekorierung von Wachsbildern sowie von Wappen, Symbolen und figürlichen Darstellungen aus Wachs,

3.
Herstellung von Kompositionen aus verschiedenen Wachsrohstoffen,

4.
Anfertigung von Wachsmodellen und Formen für Wachserzeugnisse,

5.
Anfertigung von Wachsstöcken.

(2) Dem Wachszieher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:

1.
Kenntnisse der Arten, der Herstellung, der Eigenschaften, der chemischen Zusammensetzung, der Lagerung, Verwendung und Verarbeitung von Roh-, Werk- und Hilfsstoffen,

2.
Kenntnisse der Funktionsweise und des Einsatzes von berufsbezogenen Geräten und mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Maschinen,

3.
Kenntnisse der Funktionsweise von Schmelzanlagen, Wärmespendern und -trägern,

4.
Kenntnisse des Brennverhaltens von Kerzen,

5.
Kenntnisse der Herstellungstechniken in der Einzel- und Serienfertigung,

6.
Kenntnisse der Weiterverarbeitungs- und Veredelungstechniken, insbesondere der Farbgebung, Verzierung, Patinierung, Bemalung und Lackierung,

7.
Kenntnisse über die Geschichte des Wachses, der Kerze, des Wachszieher-Handwerks sowie über Stile, Symbole, Ornamentik, Heraldik, Farbenlehre und Schriftarten,

8.
Kenntnisse der Kompositionen aus verschiedenen Wachsrohstoffen,

9.
Kenntnisse der Gütebestimmungen,

10.
Kenntnisse über die berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes, sowie über Energie- und Rohstoffeinsparung,

11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,

12.
Entwerfen von Motiven, insbesondere von Verzierungen für Kerzen, von Wachsbildern und figürlichen Darstellungen aus Wachs,

13.
Berechnen und Zubereiten von Kompositionen aus verschiedenen Wachsrohstoffen,

14.
Einfärben von Wachs,

15.
Hand- und Maschinenziehen von Kerzen,

16.
Maschinengießen von Kerzen,

17.
Pressen von Kerzen,

18.
Köpfeln und Lochen von Kerzen,

19.
Aufgießen von Kerzen,

20.
Ausgießen und Austunken von Kerzen,

21.
Verarbeiten von Dochten,

22.
Herstellen von Wachsplatten,

23.
Modellieren von Wachsbildern und figürlichen Darstellungen aus Wachs,

24.
Anfertigen von Formen für Wachsbilder und figürliche Darstellungen aus Wachs,

25.
Patinieren und Bemalen von Kerzen, Wachsbildern und figürlichen Darstellungen aus Wachs,

26.
Auflegen von Blattmetall auf Wachsfolien,

27.
Anfertigen und Ausstechen von Ornamenten,

28.
Schneiden und Walzen von Wachsstreifen,

29.
Entwerfen, Schneiden und Legen von Schriften,

30.
Verzieren von Kerzen und Wachsstöcken,

31.
Zwicken von Kerzen und Wachsstöcken,

32.
Restaurieren von verzierten Kerzen, Wachsbildern und figürlichen Darstellungen aus Wachs,

33.
Einstellen, Bedienen und Instandhalten der Schmelzanlagen, Wärmespender, Wärmeträger, Maschinen, Geräte und Werkzeuge.