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§ 15 - Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum" (DHMG)

§ 15 Name, Sitz und Rechtsform



Unter dem Namen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historisches Museum" eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.

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Zitierungen von § 15 DHMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 DHMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DHMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DHMG Name, Sitz, Rechtsform und Trägerschaft der Stiftung
... unselbständigen Stiftung „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" (§ 15 ...