§ 15 - Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum" (DHMG)

§ 15 Name, Sitz und Rechtsform


§ 15 wird in 1 Vorschrift zitiert

Unter dem Namen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historisches Museum" eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.

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Zitierungen von § 15 DHMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 DHMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DHMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DHMG Name, Sitz, Rechtsform und Trägerschaft der Stiftung
... unselbständigen Stiftung „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" (§ 15 ...


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