Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze (ArbFlexiG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Altersteilzeitgesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2009 AltTZG § 8a

In § 8a Abs. 1 Satz 1 des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078), das zuletzt durch Artikel 26a des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) geändert worden ist, wird der Schlusspunkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

 
„§ 7e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung."