Das
Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1450), zuletzt geändert durch Artikel
104 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Angabe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 2.
- § 6 ge folgt wie wirdändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 164 Euro, für dritte Kinder 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 195 Euro."
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe 154 Euro" durch die Angabe 164 Euro" ersetzt.
- 3.
- In § 6a Abs. 4 Satz 4 werden die Wörter allein erziehenden Elternteils" durch die Wörter alleinerziehenden Elternteils" ersetzt.
B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177