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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (UntBeschG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2008 SGB VI § 1, § 3, § 162, § 168
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Satz 1 Nr. 3 werden nach dem Wort sollen" ein Semikolon und die Wörter dies gilt auch für Personen während der individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a des Neunten Buches" eingefügt.
- 2.
- In § 3 Satz 5 wird nach der Angabe Nr. 2" die Angabe oder 3" eingefügt.
- 3.
- In § 162 Nr. 3 werden nach dem Wort sollen" die Wörter oder im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung nach § 38a des Neunten Buches individuell betrieblich qualifiziert werden" eingefügt.
- 4.
- In § 168 Abs. 1 wird nach Nummer 3a folgende Nummer 3b eingefügt:
3b. bei behinderten Menschen während der individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a des Neunten Buches von dem zuständigen Rehabilitationsträger,".
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UntBeschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UntBeschG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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