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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes (1. WoGGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut des Wohngeldgesetzes in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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