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Artikel 7 - Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKATerrorG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 5 § 20k tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2008.

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