Änderung § 17 Düngegesetz vom 27.07.2010

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§ 17 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.07.2010 geltenden Fassung
§ 17 n.F. (neue Fassung)
in der am 16.05.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1068
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 17 Übergangsregelung


(Text neue Fassung)

§ 17 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Bis zum erstmaligen Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 2 sind abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und der § 10 Abs. 2 Nr. 2 des Düngemittelgesetzes vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819; 2007 I S. 195) geändert worden ist, weiter anzuwenden. Das Bundesministerium gibt den Tag nach Satz 1 im Bundesgesetzblatt bekannt.



 



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