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§ 2 - Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV k.a.Abk.)

V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88 (Nr. 5)
Geltung ab 01.08.2009; FNA: 806-22-10-1 Berufliche Bildung
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§ 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung



Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1.
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,

2.
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,

3.
Ausbildung durchführen und

4.
Ausbildung abschließen.



 

Zitierungen von § 2 Ausbilder-Eignungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AusbEignV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusbEignV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AusbEignV Handlungsfelder
... Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 1 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen zu ... ihrer Funktionen und Qualifikationen abzustimmen. (2) Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 2 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung unter ... im Ausland durchgeführt werden können. (3) Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 3 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, selbstständiges Lernen in ... 9. interkulturelle Kompetenzen zu fördern. (4) Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 4 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem ...
§ 4 AusbEignV Nachweis der Eignung
... Die Eignung nach § 2 ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
V. v. 23.02.2005 BGBl. I S. 369; zuletzt geändert durch Artikel 33 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 AbwasserMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis soll vor ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie
V. v. 15.09.2004 BGBl. I S. 2337; zuletzt geändert durch Artikel 28 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 ChemIndMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik
V. v. 19.10.2005 BGBl. I S. 3037; zuletzt geändert durch Artikel 52 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 IndMstrAusbV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung
V. v. 22.08.2005 BGBl. I S. 2501; zuletzt geändert durch Artikel 44 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 PapIndMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft
V. v. 17.01.2006 BGBl. I S. 74; zuletzt geändert durch Artikel 83 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 TextilIndMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
V. v. 23.02.2005 BGBl. I S. 359; zuletzt geändert durch Artikel 32 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 KrW/AbfMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis soll vor ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
V. v. 23.02.2005 BGBl. I S. 339; zuletzt geändert durch Artikel 30 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 RohrMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis soll vor ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
V. v. 26.03.2003 BGBl. I S. 433; zuletzt geändert durch Artikel 23 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 SchSiMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
V. v. 11.02.2002 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 21 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 PersFachkPrV Zulassungsvoraussetzungen (vom 01.08.2010)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin
V. v. 18.10.2007 BGBl. I S. 2476; zuletzt geändert durch Artikel 38 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 WassBMstrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor ...

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
V. v. 23.02.2005 BGBl. I S. 349; zuletzt geändert durch Artikel 31 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
§ 2 WasserMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis soll vor ...