§ 9 - Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV k.a.Abk.)

V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88 (Nr. 5)
Geltung ab 01.08.2009; FNA: 806-22-10-1 Berufliche Bildung
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§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 1. August 2009 AusbEignV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Mai 2008 (BGBl. I S. 854) geändert worden ist, außer Kraft.



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