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§ 10 - NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung (NOKILotsGAusbV k.a.Abk.)

V. v. 26.01.2009 BGBl. I S. 94 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49
Geltung ab 31.01.2009; FNA: 9515-18-1 Seelotswesen
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§ 10 (aufgehoben)


§ 10 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Erste Verordnung zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. Februar 2014 BGBl. I S. 234 m.W.v. 15. März 2014

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Frühere Fassungen von § 10 NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.03.2014Artikel 2 Erste Verordnung zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften
vom 25.02.2014 BGBl. I S. 234

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 NOKILotsGAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NOKILotsGAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 234
Artikel 2 1. SeeLRÄndV Änderung der NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung
...  10 der NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung vom 26. Januar 2009 (BGBl. I S. 94) wird ...


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