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Eingangsformel - Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer (LuftfahrerRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 5 und 13 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 und Nr. 9a und 13 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 4 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hinsichtlich § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 13 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und hinsichtlich § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9a und 13 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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