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Artikel 5 - Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer (LuftfahrerRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Januar 2009.

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