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Zitierungen von § 61 BBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BBG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses (vom 07.07.2021)
... Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit der Erfüllung der Pflichten nach § 61 Absatz 2 nicht vereinbar sind. (2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 13 DNeuG Änderung der DBAG-Zuständigkeitsverordnung
... des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 5. In Nummer 31 wird die Angabe „§ 61 Abs. 2 und § 62 Abs. 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ ...
Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
Artikel 1 BGVerhG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... § 61 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 ...
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 1 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen". e) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt gefasst: „§ 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und ... e) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt gefasst: „ § 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild". f) Die Angabe zu ... Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit der Erfüllung der Pflichten nach § 61 Absatz 2 nicht vereinbar sind." 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) ... Satz 1" durch die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 1" ersetzt. 11. § 61 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild". b) Absatz 1 Satz 4 ...
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