Zitierungen von § 77 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesdisziplinargesetz (BDG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2001 BGBl. I S. 1510; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 2 BDG Sachlicher Geltungsbereich (vom 09.08.2008)
...  1. von Beamten während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen ( § 77 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes ) und 2. von Ruhestandsbeamten a) während ihres ... a) während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen ( § 77 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes ) und b) nach Eintritt in den Ruhestand begangenen als Dienstvergehen geltenden ... b) nach Eintritt in den Ruhestand begangenen als Dienstvergehen geltenden Handlungen ( § 77 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes ). (2) Für Beamte und Ruhestandsbeamte, die früher in einem anderen ... aus einem solchen Dienstverhältnis Ausgeschiedenen und Entlassenen gelten Handlungen, die in § 77 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes bezeichnet sind, als Dienstvergehen. Ein Wechsel des Dienstherrn steht der Anwendung ...

Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG)
G. v. 18.08.1972 BGBl. I S. 1834; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 58 BGSG Dienstvergehen, Disziplinarmaßnahmen (vom 01.04.2025)
... die Dienstleistenden gilt § 77 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend. Die für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz geltenden ...

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 2 WDO Früher begangene Dienstvergehen
... bei aus einem solchen Dienstverhältnis Ausgeschiedenen oder Entlassenen gelten die in § 77 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes bezeichneten Handlungen als Dienstvergehen. Ein Wechsel des Dienstherrn steht der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Artikel 2 AltGGEG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 77 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 1 bis 3 gilt auch ...

Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 6 BDVfBG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen." 4. Dem § 77 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Für politische Beamtinnen und ...

Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Artikel 1 BeamtRuStG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... dies erfordert. Das Gleiche gilt bei einer besonderen Altersgrenze." 3. § 77 Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. einer Verpflichtung nach § 46 ...


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