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Zitierungen von § 44 BLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 56 BLV Folgeänderungen
... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 4. In § 44 Absatz 2 wird nach der Angabe „§ 45 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe ... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt. 6. In § 44 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „(§ 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung)" durch ... die Angabe „§ 20 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt. 6. In § 44 Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 45 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe ... 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 5 Nummer 2" ersetzt. 7. In § 44 Absatz 2 wird die Angabe „§ 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 5 Nummer ... eingefügt. 4. In § 14 Absatz 2 Satz 1, § 27 Absatz 2 Satz 1 und § 44 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 11 BPolLV Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes (vom 01.04.2020)
... und erlässt für die Unterweisung einen Rahmenplan. (4) Im Übrigen gilt § 44 der Bundeslaufbahnverordnung ...

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3282; zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 8 PolBTLV Laufbahnbefähigung
... sechs, mindestens aber drei Monaten zu durchlaufen. (4) Im Übrigen gilt § 44 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Artikel 1 BLRFoV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
... ein Amt der Besoldungsgruppe B 3 oder B 4 übertragen werden." 30. § 44 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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