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Änderung Anlage 14 BBhV vom 01.04.2024
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Anlage 14 BBhV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung | Anlage 14 BBhV n.F. (neue Fassung) in der am 01.04.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko | |
(Text alte Fassung) Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für 1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, 2. genetische Analyse, 3. Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm zusammen und sind mit den nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in einer in Nummer 4 aufgeführten Klinik durchgeführt werden. 1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung Pro Familie sind die Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung mit interdisziplinärer Erstberatung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder. 2. Genetische Analyse Aufwendungen für eine genetische Analyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) sind pauschal in Höhe von 4.500 Euro beihilfefähig. Wird eine ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht, sind die Aufwendungen in Höhe von 250 Euro beihilfefähig. Die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren. 3. Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm Aufwendungen für die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich in Höhe von pauschal 580 Euro beihilfefähig. 4. Im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs zusammengeschlossene universitäre Zentren a) Berlin | (Text neue Fassung) Abschnitt 1 Universitäre Zenten Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach § 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden: 1. Berlin |
Charité - Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum | |
b) Dresden | 2. Dresden |
Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | |
c) Düsseldorf | 3. Düsseldorf |
Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum | |
d) Erlangen Universitätsklinikum Erlangen Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum e) Frankfurt Universitätsklinikum Frankfurt Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe f) Freiburg | 4. Erlangen Universitätsklinikum Erlangen Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum 5. Frankfurt Universitätsklinikum Frankfurt Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 6. Freiburg |
Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg | |
g) Göttingen | 7. Göttingen |
Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum | |
h) Greifswald | 8. Greifswald |
Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald | |
i) Halle | 9. Halle |
Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie | |
j) Hamburg | 10. Hamburg |
Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf | |
k) Hannover | 11. Hannover |
Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover | |
l) Heidelberg | 12. Heidelberg |
Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg | |
m) Kiel | 13. Kiel |
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein | |
n) Köln | 14. Köln |
Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs | |
o) Leipzig | 15. Leipzig |
Institut für Humangenetik der Universität Leipzig Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs | |
p) Mainz Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit q) München | 16. Lübeck Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs 17. Mainz Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit 18. München |
Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar | |
r) Münster | 19. Münster |
Institut für Humangenetik der Universität Münster | |
s) Regensburg | 20. Regensburg |
Institut für Humangenetik, Universität Regensburg | |
t) Tübingen | 21. Tübingen |
Universität Tübingen, Institut für Humangenetik | |
u) Ulm | 22. Ulm |
Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm | |
v) Würzburg Institut für Humangenetik der Universität Würzburg | 23. Würzburg Institut für Humangenetik der Universität Würzburg. Abschnitt 2 Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen: 1. Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung a) 900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder, b) bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren aa) 400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder bb) 600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt, c) 113 Euro einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende. 2. Genetische Untersuchung a) 3.500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden, b) 250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder c) sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden, aa) 2.600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder bb) 920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik. Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig. 3. Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen a) 672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder b) einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde. |
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