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Änderung Anlage 14 BBhV vom 26.07.2014
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Anlage 14 BBhV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 26.07.2014 geltenden Fassung | Anlage 14 BBhV n.F. (neue Fassung) in der am 01.04.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92 |
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(Text alte Fassung) Anlage 14 (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko |
Abschnitt 1 Universitäre Zenten Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach § 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden: 1. Berlin Charité - Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum 2. Dresden Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 3. Düsseldorf Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum 4. Erlangen Universitätsklinikum Erlangen Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum 5. Frankfurt Universitätsklinikum Frankfurt Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 6. Freiburg Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg 7. Göttingen Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum 8. Greifswald Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald 9. Halle Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie 10. Hamburg Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 11. Hannover Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover 12. Heidelberg Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg 13. Kiel Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein 14. Köln Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs 15. Leipzig Institut für Humangenetik der Universität Leipzig Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs 16. Lübeck Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs 17. Mainz Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit 18. München Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar 19. Münster Institut für Humangenetik der Universität Münster 20. Regensburg Institut für Humangenetik, Universität Regensburg 21. Tübingen Universität Tübingen, Institut für Humangenetik 22. Ulm Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm 23. Würzburg Institut für Humangenetik der Universität Würzburg. Abschnitt 2 Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen: 1. Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung a) 900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder, b) bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren aa) 400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder bb) 600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt, c) 113 Euro einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende. 2. Genetische Untersuchung a) 3.500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden, b) 250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder c) sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden, aa) 2.600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder bb) 920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik. Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig. 3. Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen a) 672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder b) einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde. |
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