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Änderung Anlage 1 BBhV vom 24.12.2009

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Anlage 1 BBhV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2009 geltenden Fassung
Anlage 1 BBhV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3922
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden


1. Völliger Ausschluss

(Text alte Fassung)


A | - Anwendung tonmodulierter Verfahren, Audio-Psycho-Phonologische
Therapie (z. B. nach Tomatis, Hörtraining nach Dr. Volf, Audiovokale
Integration und Therapie, Psychophonie-Verfahren zur Behandlung ei-
ner Migräne)
- Autohomologe Immuntherapien (z. B. ACTI-Cell-Therapie)
- Autologe-Target-Cytokine-Therapie (ATC) nach Dr. Klehr
- Ayurvedische Behandlungen, z. B. nach Maharishi |
B | - Behandlung mit nicht beschleunigten Elektronen nach Dr. Nuhr
- Biophotonen-Therapie
- Bioresonatorentests
- Blutkristallisationstests zur Erkennung von Krebserkrankungen
- Bogomoletz-Serum
- Brechkraftverändernde Operation der Hornhaut des Auges
(Keratomileusis) nach Prof. Barraquer
- Bruchheilung ohne Operation |
C | - Chelat-Therapie
- Colon-Hydro-Therapie und ihre Modifikationen
- Cytotoxologische Lebensmitteltests |
E | - Elektro-Neural-Behandlungen nach Dr. Croon
- Elektro-Neural-Diagnostik |
F | - Frischzellentherapie |
G | - Ganzheitsbehandlungen auf bioelektrisch-heilmagnetischer Grundlage
(z. B. Bioresonanztherapie, Decoderdermographie, Elektroakupunktur
nach Dr. Voll, Elektronische Systemdiagnostik, Medikamententests
nach der Bioelektrischen Funktionsdiagnostik (BFD), Mora-Therapie)
- Gezielte vegetative Umstimmungsbehandlung oder gezielte vegetative
Gesamtumschaltung durch negative statische Elektrizität |
H | - Heileurhythmie
- Höhenflüge zur Asthma- oder Keuchhustenbehandlung |
I | - Immuno-augmentative Therapie (IAT)
- Immunseren (Serocytol-Präparate)
- Iso- oder hyperbare Inhalationstherapien mit ionisiertem oder nicht-
ionisiertem Sauerstoff/Ozon einschließlich der oralen, parenteralen
oder perkutanen Aufnahme (z. B. Hämatogene Oxydationstherapie,
Sauerstoff-Darmsanierung, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach
Prof. Dr. von Ardenne) |
K | - Kariesdetektor-Behandlung
- Kinesiologische Behandlung
- Kirlian-Fotografie
- Kombinierte Serumtherapie (z. B. Wiedemann-Kur)
- Konduktive Förderung nach Petö, sofern nicht als heilpädagogische
Behandlung bereits von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen |
L | - Laser-Behandlung im Bereich der physikalischen Therapie |
M | - Modifizierte Eigenblutbehandlung (z. B. nach Garthe, Blut-Kristall-
Analyse unter Einsatz der Präparate Autohaemin, Antihaemin und An-
haemin) und sonstige Verfahren, bei denen aus körpereigenen Sub-
stanzen der Patientin oder des Patienten individuelle Präparate gefer-
tigt werden (z. B. Gegensensibilisierung nach Theurer, Clustermedizin) |
N | - Neurotopische Diagnostik und Therapie
- Niedrig dosierter, gepulster Ultraschall |
O | - Osmotische Entwässerungstherapie |
P | - Psycotron-Therapie
- Pulsierende Signaltherapie (PST)
- Pyramidenenergiebestrahlung |
R | - Radiale Stoßwellentherapie
- Regeneresen-Therapie
- Reinigungsprogramm mit Megavitaminen und Ausschwitzen
- Rolfing-Behandlung |
S | - Schwingfeld-Therapie |
T | - Thermoregulationsdiagnostik
- Trockenzellentherapie |
V | - Vaduril-Injektionen gegen Parodontose
- Vibrationsmassage des Kreuzbeins |
Z | - Zellmilieu-Therapie |

2. Teilweiser Ausschluss

(Text neue Fassung)


A | - Anwendung tonmodulierter Verfahren, Audio-Psycho-Phonologische
Therapie (z. B. nach Tomatis, Hörtraining nach Dr. Volf, Audiovokale
Integration und Therapie, Psychophonie-Verfahren zur Behandlung ei-
ner Migräne)
- Autohomologe Immuntherapien (z. B. ACTI-Cell-Therapie)
- Autologe-Target-Cytokine-Therapie (ATC) nach Dr. Klehr
- Ayurvedische Behandlungen, z. B. nach Maharishi

B | - Behandlung mit nicht beschleunigten Elektronen nach Dr. Nuhr
- Biophotonen-Therapie
- Bioresonatorentests
- Blutkristallisationstests zur Erkennung von Krebserkrankungen
- Bogomoletz-Serum
- Brechkraftverändernde Operation der Hornhaut des Auges
(Keratomileusis) nach Prof. Barraquer
- Bruchheilung ohne Operation

C | - Chelat-Therapie
- Colon-Hydro-Therapie und ihre Modifikationen
- Computergestütztes Gesichtsfeldtraining zur
Behandlung nach einer neurologisch bedingten
Erkrankung oder Schädigung
-
Cytotoxologische Lebensmitteltests

D
| - DermoDyne-Therapie (DermoDyne-Lichtimpfung)

E | - Elektro-Neural-Behandlungen nach Dr. Croon
- Elektro-Neural-Diagnostik

F | - Frischzellentherapie

G | - Ganzheitsbehandlungen auf bioelektrisch-heilmagnetischer Grundlage
(z. B. Bioresonanztherapie, Decoderdermographie, Elektroakupunktur
nach Dr. Voll, Elektronische Systemdiagnostik, Medikamententests
nach der Bioelektrischen Funktionsdiagnostik (BFD), Mora-Therapie)
- Gezielte vegetative Umstimmungsbehandlung oder gezielte vegetative
Gesamtumschaltung durch negative statische Elektrizität

H | - Heileurhythmie
- Höhenflüge zur Asthma- oder Keuchhustenbehandlung

I | - Immuno-augmentative Therapie (IAT)
- Immunseren (Serocytol-Präparate)
- Iso- oder hyperbare Inhalationstherapien mit ionisiertem oder nicht-
ionisiertem Sauerstoff/Ozon einschließlich der oralen, parenteralen
oder perkutanen Aufnahme (z. B. Hämatogene Oxydationstherapie,
Sauerstoff-Darmsanierung, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach
Prof. Dr. von Ardenne)

K | - Kariesdetektor-Behandlung
- Kinesiologische Behandlung
- Kirlian-Fotografie
- Kombinierte Serumtherapie (z. B. Wiedemann-Kur)
- Konduktive Förderung nach Petö, sofern nicht als heilpädagogische
Behandlung bereits von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen

L | - Laser-Behandlung im Bereich der physikalischen Therapie

M | - Modifizierte Eigenblutbehandlung (z. B. nach Garthe, Blut-Kristall-
Analyse unter Einsatz der Präparate Autohaemin, Antihaemin und An-
haemin) und sonstige Verfahren, bei denen aus körpereigenen Sub-
stanzen der Patientin oder des Patienten individuelle Präparate gefer-
tigt werden (z. B. Gegensensibilisierung nach Theurer, Clustermedizin)

N | - Neurotopische Diagnostik und Therapie
- Niedrig dosierter, gepulster Ultraschall

O | - Osmotische Entwässerungstherapie

P | - Psycotron-Therapie
- Pulsierende Signaltherapie (PST)
- Pyramidenenergiebestrahlung

R | - Radiale Stoßwellentherapie
- Regeneresen-Therapie
- Reinigungsprogramm mit Megavitaminen und Ausschwitzen
- Rolfing-Behandlung

S | - Schwingfeld-Therapie

T | - Thermoregulationsdiagnostik
- Trockenzellentherapie

V | - Vaduril-Injektionen gegen Parodontose
- Vibrationsmassage des Kreuzbeins

Z | - Zellmilieu-Therapie


2. Teilweiser Ausschluss

- Chirurgische Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung

Aufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn eine Korrektur durch Brillen oder Kontaktlinsen nach augenärztlicher Feststellung nicht möglich ist. Vor Aufnahme der Behandlung ist die Zustimmung der Festsetzungsstelle und in Zweifelsfällen eine Bestätigung durch eine Gutachterin oder einen Gutachter einzuholen.

- Extracorporale Stoßwellentherapie (ESWT) im orthopädischen und schmerztherapeutischen Bereich

Die Aufwendungen sind nur beihilfefähig für die Behandlung der Tendinosis calcarea, der Pseudarthrose (nicht heilende Knochenbrüche) oder des Fasziitis plantaris (Fersensporn). Auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesärztekammer zur Analogbewertung der ESWT sind Gebühren nach Nummer 1800 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig. Daneben sind keine Zuschläge beihilfefähig.

- Hyperbare Sauerstofftherapie (Überdruckbehandlung)

Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Behandlung von Kohlenmonoxydvergiftung, Gasgangrän, chronischen Knocheninfektionen, Septikämien, schweren Verbrennungen, Gasembolien, peripherer Ischämie oder bei mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbundenen Tinnitusleiden.

- Klimakammerbehandlungen

Aufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn andere übliche Behandlungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben und die Festsetzungsstelle aufgrund des Gutachtens einer von ihr bestimmten Ärztin oder eines von ihr bestimmten Arztes die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt hat.

- Lanthasol-Aerosol-Inhalationskur

Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Aerosol-Inhalationskuren mit hochwirksamen Medikamenten, z. B. mit Aludrin.

- Magnetfeldtherapie

Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Behandlung von atrophen Pseudarthrosen sowie bei Endoprothesenlockerung, idiopathischer Hüftnekrose und verzögerter Knochenbruchheilung, wenn sie in Verbindung mit einer sachgerechten chirurgischen Therapie durchgeführt wird.

- Ozontherapie

Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Gasinsufflationen, wenn damit arterielle Verschlusserkrankungen behandelt werden und die Festsetzungsstelle aufgrund des Gutachtens einer Ärztin oder eines Arztes, die oder den sie bestimmt, die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt hat.

- Prostata-Hyperthermie-Behandlung

Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Krebsbehandlung.

- Therapeutisches Reiten (Hippotherapie)

Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei ausgeprägten cerebralen Bewegungsstörungen (Spastik) oder schwerer geistiger Behinderung, sofern die ärztlich verordnete und indizierte Behandlung von Angehörigen der Gesundheits- oder Medizinalfachberufe (z. B. Krankengymnastin oder Krankengymnast) mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Die Leistung wird den Nummern 4 bis 6 der Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 zugeordnet.

- Thymustherapie und Behandlung mit Thymuspräparaten

Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Krebsbehandlungen, wenn andere übliche Behandlungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben.



 (keine frühere Fassung vorhanden)