Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 2 BBhV vom 26.07.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 2 BBhV, alle Änderungen durch Artikel 1 5. BBhVÄndV am 26. Juli 2014 und Änderungshistorie der BBhV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 2 BBhV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.07.2014 geltenden Fassung
Anlage 2 BBhV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4) Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen



Nummer | Leistungsbeschreibung | vereinbarter
Höchstbetrag

1 - 10 Allgemeine Leistungen |

1 | Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | 12,50 €

(Text alte Fassung) nächste Änderung

2 | Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln
der
klassischen Homöopathie
Anmerkung: Die Leistung nach Nummer 2 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal be-
rechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 2 ist
in einer Sitzung nur einmal berechnungsfähig. | 35,00 €

(Text neue Fassung)

2a | Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von
einer Stunde je Behandlungsfall | 80,00 €

2b |
Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den
Regeln der
klassischen Homöopathie
Anmerkung: Die Leistung nach Nummer 2b ist in einer Sitzung nur einmal und
innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal
berechnungsfähig. | 35,00 €

3 | Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsver-
ordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme der Heilpraktikerin/des Heilprakti-
kers | 3,00 €

4 | Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 15 Minuten
Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung
Anmerkung: Eine Leistung nach Nummer 4 ist nur als alleinige Leistung oder im Zusammenhang mit
einer Leistung nach Nummer 1 oder Nummer 17.1 beihilfefähig. | 18,50 €

5 | Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls, einschließlich einer kurzen Unter-
suchung
Anmerkung: Eine Leistung nach Nummer 5 ist nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen
Leistung beihilfefähig. | 9,00 €

6 | Für die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch außerhalb der normalen
Sprechstundenzeit | 13,00 €

7 | Für die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und
7 Uhr | 18,00 €

8 | Für die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch sonn- und feiertags
Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie
nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach den Nummern 6 bis 8 kann also
nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient
nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und
Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der
Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält. | 20,00 €

9 Hausbesuch einschließlich Beratung |

9.1 | bei Tag | 24,00 €

9.2 | in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt) | 26,00 €

9.3 | bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen | 29,00 €

10 Nebengebühren für Hausbesuche |

10.1 | für jede angefangene Stunde bei Tag bis zu 2 km Entfernung zwischen Praxis- und
Besuchsort | 4,00 €

10.2 | für jede angefangene Stunde bei Nacht bis zu 2 km Entfernung zwischen Praxis- und
Besuchsort | 8,00 €

10.5 | für jeden zurückgelegten km bei Tag von 2 bis 25 km Entfernung zwischen Praxis- und
Besuchsort | 1,00 €

10.6 | für jeden zurückgelegten km bei Nacht von 2 bis 25 km Entfernung zwischen Praxis- und
Besuchsort | 2,00 €

10.7 | Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und
Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden.
Anmerkung: Die Wegkilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berech-
net. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten
entsprechend aufgeteilt. | 0,20 €

10.8 | Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden
dauert, so kann die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die
tatsächlich entstandenen Reisekosten in Abrechnung bringen und außerdem für den
Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Die Patientin bzw. der Patient ist hiervon
vorher in Kenntnis zu setzen.
| 16,00 €

11 Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen |

11.1 | Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse der Patientin/des Patienten | 5,00 €

11.2 | Ausführlicher
Krankheits-
bericht oder
Gutachten
(DIN A4
engzeilig
maschinen-
geschrieben) | Ausführlicher schrift-
licher Krankheits-
und Befundbericht
(einschließlich Anga-
ben zur Anamnese,
zu den Befunden,
zur epikritischen
Bewertung und ge-
gebenenfalls zur
Therapie) | 15,00 €

Schriftliche gutach-
terliche Äußerung | 16,00 €

11.3 | Individuell angefertigter schriftlicher
Diätplan bei Ernährungs- und
Stoffwechselerkrankungen | 8,00 €

12 Chemisch-physikalische Untersuchungen |

12.1 | Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers
(Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich
Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung
des ph-Wertes und des spezifischen Gewichtes sind nicht berechnungsfähig.
| 3,00 €

12.2 | Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde,
zum Beispiel Zucker usw.) | 4,00 €

12.4 | Harnuntersuchung, nur Sediment | 4,00 €

12.7 | Blutstatus (nicht neben den Nummern 12.9, 12.10, 12.11) | 10,00 €

12.8 | Blutzuckerbestimmung | 2,00 €

12.9 | Hämoglobinbestimmung | 3,00 €

12.10 | Differenzierung des gefärbten Blutausstriches | 6,00 €

12.11 | Zählung der Leuko- und Erythrozyten | Erythrozytenzahl und/oder Hämatokrit und/
oder Hämoglobin und/oder mittleres Zell-
volumen (MCV) und die errechneten Kenn-
größen (zum Beispiel MCH, MCHC) und
die Erythrozytenverteilungskurve und/oder
Leukozytenzahl und/oder Thrombozyten-
zahl | 3,00 €

Differenzierung der Leukozyten, elektro-
nisch-zytometrisch, zytochemisch-zytome-
trisch oder mittels mechanisierter Muster-
erkennung (Bildanalyse) | 1,00 €

12.12 | Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit einschl. Blutentnahme | 3,00 €

12.13 | Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten
und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dun-
kelfeld, pro Untersuchung
Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
| 6,00 €

12.14 | Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach
Umfang pro Einzeluntersuchung
Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
| 7,00 €

13 Sonstige Untersuchungen |

13.1 | Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfah-
ren besonders schwieriger Art, zum Beispiel ph-Messungen im strömenden Blut oder
Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw.
Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben. | 6,00 €

14 Spezielle Untersuchungen |

14.1 | Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes
Anmerkung: Eine Leistung nach Nummer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Nummer 1 oder
Nummer 4 berechnet werden. Leistungen nach den Nummern 14.1 und 14.2 können nicht neben-
einander berechnet werden. | 8,00 €

14.2 | Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes
Anmerkung: Eine Leistung nach Nummer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Nummer 1 oder
Nummer 4 berechnet werden. Leistungen nach den Nummern 14.1 und 14.2 können nicht neben-
einander berechnet werden. | 8,00 €

14.3 | Grundumsatzbestimmung nach Read | 5,00 €

14.4 | Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung | 20,00 €

14.5 | Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung) | 7,00 €

14.6 | Elektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie, vollständiges Programm | 41,00 €

14.7 | Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ab-
leitungen, Brustwandableitungen | 14,00 €

14.8 | Oszillogramm-Methoden | 11,00 €

14.9 | Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen
Anmerkung: Nicht neben Nummer 1 oder Nummer 4 berechenbar. | 8,00 €

14.10 | Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zu peripheren Venendruck-/ oder Strömungs-
messungen | 9,00 €

17 Neurologische Untersuchungen |

17.1 | Neurologische Untersuchung | 21,00 €

18 - 23 Spezielle Behandlungen |

20 Atemtherapie, Massagen |

20.1 | Atemtherapeutische Behandlungsverfahren | 8,00 €

20.2 | Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u. a., Spezialnervenmassage | 6,00 €

20.3 | Bindegewebsmassage | 6,00 €

20.4 | Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) | 4,00 €

20.5 | Großmassage | 6,00 €

20.6 | Sondermassagen | Unterwasserdruckstrahlmassage (Wannen-
inhalt mindestens 400 Liter, Leistung der
Apparatur mindestens 4 bar) | 8,00 €

20.6 | Sondermassagen | Massage im extramuskulären Bereich (zum
Beispiel Bindegewebsmassage, Periost-
massage, manuelle Lymphdrainage) | 6,00 €

Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Ex-
tensionstisch, Perlgerät | 6,00 €

20.7 | Behandlung mit physikalischen oder medicomechanischen Apparaten | 6,00 €

20.8 | Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut | 4,00 €

21 Akupunktur |

21.1 | Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | 23,00 €

21.2 | Moxibustionen, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte | 7,00 €

22 Inhalationen |

22.1 | Inhalationen, soweit sie von der Heilpraktikerin/dem Heilpraktiker mit den verschiedenen
Apparaten in der Sprechstunde ausgeführt werden | 3,00 €

24 - 30 Blutentnahmen - Injektionen - Infusionen - Hautableitungsverfahren |

24 Eigenblut, Eigenharn |

24.1 | Eigenblutinjektion | 11,00 €

25 Injektionen, Infusionen |

vorherige Änderung nächste Änderung

25.1 | Injektion, subkutan | 4,50

25.2 | Injektion, intramuskulär | 4,50

25.3 | Injektion, intravenös, intraarteriell | 6,00



25.1 | Injektion, subkutan | 5,00

25.2 | Injektion, intramuskulär | 5,00

25.3 | Injektion, intravenös, intraarteriell | 7,00

25.4 | Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung | 7,00 €

vorherige Änderung nächste Änderung

25.5 | Injektion, intraartikulär | 11,00

25.6 | Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke | 11,00

25.7 | Infusion | 7,00

25.8 | Dauertropfeninfusion
Anmerkung: Die Beihilfefähigkeit der mit der Infusion eingebrachten Medikamente richtet sich nach
dem Beihilferecht des jeweiligen Beihilfeträgers. | 10,00



25.5 | Injektion, intraartikulär | 11,50

25.6 | Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke | 11,50

25.7 | Infusion | 8,00

25.8 | Dauertropfeninfusion
Anmerkung: Die Beihilfefähigkeit der mit der Infusion eingebrachten Medikamente richtet sich nach
dem Beihilferecht des jeweiligen Beihilfeträgers. | 12,50

26 Blutentnahmen |

26.1 | Blutentnahme | 3,00 €

26.2 | Aderlass | 12,00 €

27 Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren |

27.1 | Setzen von Blutegeln, ggf. einschl. Verband | 5,00 €

27.2 | Skarifikation der Haut | 4,00 €

27.3 | Setzen von Schröpfköpfen, unblutig | 5,00 €

27.4 | Setzen von Schröpfköpfen, blutig | 5,00 €

27.5 | Schröpfkopfmassage einschl. Gleitmittel | 5,00 €

27.6 | Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten | 5,00 €

27.7 | Setzen von Fontanellen | 5,00 €

27.8 | Setzen von Cantharidenblasen | 5,00 €

27.9 | Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Nummer 27.8) | 5,00 €

27.10 | Anwendung von Pustulantien | 5,00 €

27.12 | Biersche Stauung | 5,00 €

28 Infiltrationen |

28.1 | Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig | 9,00 €

28.2 | Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig | 15,00 €

29 Roedersches Verfahren |

29.1 | Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren | 5,00 €

30 Sonstiges |

30.1 | Spülung des Ohres | 5,00 €

31 Wundversorgung, Verbände und Verwandtes |

31.1 | Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses | 9,00 €

31.2 | Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung | 8,00 €

32 Versorgung einer frischen Wunde |

32.1 | bei einer kleinen Wunde | 8,00 €

32.2 | bei einer größeren und verunreinigten Wunde | 13,00 €

33 Verbände (außer zur Wundbehandlung) |

33.1 | Verbände, jedes Mal | 5,00 €

33.2 | Elastische Stütz- und Pflasterverbände | 7,00 €

33.3 | Kompressions- oder Zinkleimverband
| 10,00 €

| Anmerkung: Die Beihilfefähigkeit des für den Verband verbrauchten Materials richtet sich nach dem
Beihilferecht des jeweiligen Beihilfeträgers. |

34 Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung |

34.1 | Chiropraktische Behandlung | 4,00 €

34.2 | Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule
Anmerkung: Die Leistung nach Nummer 34.2 ist nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. | 17,00 €

35 Osteopathische Behandlung |

35.1 | des Unterkiefers | 11,00 €

vorherige Änderung

35.2 | des Schultergelenkes | 21,00 €



35.2 | des Schultergelenkes und der Wirbelsäule | 21,00 €

35.3 | der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des Vorderarmes und der
Fußgelenke | 21,00 €

35.4 | des Schlüsselbeins und der Kniegelenke | 12,00 €

35.5 | des Daumens | 10,00 €

35.6 | einzelner Finger und Zehen | 10,00 €

36 Hydro- und Elektrotherapie, Medizinische Bäder und sonstige hydrotherapeutische Anwendungen
Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder sind nicht beihilfefähig. |

36.1 | Leitung eines ansteigenden Vollbades | 7,00 €

36.2 | Leitung eines ansteigenden Teilbades | 4,00 €

36.3 | Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) | 13,00 €

36.4 | Kneippsche Güsse | 4,00 €

37 Elektrische Bäder und Heißluftbäder
Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder sind nicht beihilfefähig. |

37.1 | Teilheißluftbad, zum Beispiel Kopf oder Arm | 3,00 €

37.2 | Ganzheißluftbad, zum Beispiel Rumpf oder Beine | 5,00 €

37.3 | Heißluftbad im geschlossenen Kasten | 5,00 €

37.4 | Elektrisches Vierzellenbad | 4,00 €

37.5 | Elektrisches Vollbad (Stangerbad)
| 8,00 €

38 Spezialpackungen
Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Packungen sind nicht beihilfefähig. |

38.1 | Fangopackungen | 3,00 €

38.2 | Paraffinpackungen, örtliche | 3,00 €

38.3 | Paraffinganzpackungen | 3,00 €

38.4 | Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen | 3,00 €

39 Elektro-physikalische Heilmethoden |

39.1 | Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen | 3,00 €

39.2 | Ganzbestrahlungen | 8,00 €

39.4 | Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte) | 4,00 €

39.5 | Anwendung der Influenzmaschine | 4,00 €

39.6 | Anwendung von Heizsonnen (Infrarot) | 4,00 €

39.7 | Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen | 8,00 €

39.8 | Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit
verschiedenen Apparaten | 3,00 €

39.9 | Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung | 3,00 €

39.10 | Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten | 4,00 €

39.11 | Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer) | 4,00 €

39.12 | Niederfrequente Reizstromtherapie, zum Beispiel Jono-Modulator | 4,00 €

39.13 | Ultraschall-Behandlung | 4,00 €