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Änderung Anlage 14 BBhV vom 26.07.2014
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Anlage 14 BBhV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 26.07.2014 geltenden Fassung | Anlage 14 BBhV n.F. (neue Fassung) in der am 26.07.2014 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154 |
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(Text alte Fassung) Anlage 14 (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko |
Aufwendungen für den Gentest bei erblich belasteten Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für 1. die Risikofeststellung und die interdisziplinäre Beratung, 2. die Genanalyse sowie 3. die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm zusammen und sind mit den nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in den in Nummer 4 aufgeführten Zentren durchgeführt wurden. 1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung Pro Familie sind die Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung mit interdisziplinärer Erstberatung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder. 2. Genanalyse Aufwendungen für eine Genanalyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) sind pauschal in Höhe von 5.900 Euro beihilfefähig. Wird eine ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht, sind die Aufwendungen in Höhe von 360 Euro beihilfefähig. Die Genanalyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden Genanalyse der Indexperson der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die Genanalyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren. 3. Strukturiertes Früherkennungsprogramm Aufwendungen für die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich in Höhe von pauschal 580 Euro beihilfefähig. 4. Zentren für familiären Brust- oder Eierstockkrebs Berlin Charité-Universitätsmedizin Berlin, Brustzentrum Dresden Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Düsseldorf Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum Göttingen Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum Hannover Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Zell- und Molekularpathologie Heidelberg Universität Heidelberg, Institut für Humangenetik Kiel Universitätsfrauenklinik Kiel Köln/Bonn Universität zu Köln, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs Leipzig Universität Leipzig, Institut für Humangenetik, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs München Technische Universität München, Klinikum rechts der Isar, Klinik für Frauenheilkunde Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinik für Frauenheilkunde Münster Universität Münster, Institut für Humangenetik Regensburg Universität Regensburg, Institut für Humangenetik Tübingen Universität Tübingen, Institut für Humangenetik Ulm Universität Ulm, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Würzburg Frauenklinik der Universität Würzburg, Abteilung für Medizinische Genetik im Institut für Humangenetik, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs |
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