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Zitierungen von § 10 BBhV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Kranken- oder Rentenversicherung einer anderen Person erfasst werden." 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Beihilfeanspruch (1) Auf Beihilfe ... erfasst werden." 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Beihilfeanspruch (1) Auf Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann nicht ...
Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3922
Artikel 1 1. BBhVÄndV
... oder entsprechenden Vorschriften haben oder hatten, kann abweichend von § 10 Absatz 2 eine Beihilfe gewährt werden, wenn sie über keine die Beihilfe ergänzende ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Person berücksichtigungsfähig sind," ersetzt. 8. In § 10 Absatz 2 werden die Wörter „der oder des Beihilfeberechtigten" durch die ...
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