Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... Kranken- oder Rentenversicherung einer anderen Person erfasst werden." 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Beihilfeanspruch (1) Auf Beihilfe ... erfasst werden." 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Beihilfeanspruch (1) Auf Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann nicht ...
Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3922
Artikel 1 1. BBhVÄndV ... oder entsprechenden Vorschriften haben oder hatten, kann abweichend von § 10 Absatz 2 eine Beihilfe gewährt werden, wenn sie über keine die Beihilfe ergänzende ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
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