Berichtigung - Berichtigung der Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VOBer k.a.Abk.)

B. v. 24.02.2009 BGBl. I S. 403 (Nr. 10); Geltung ab 28.02.2009
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Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 28. Februar 2009 EF-VO § 1

Die Einreise-Freimengen-Verordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2235) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 1 Absatz 2 muss Nummer 1 wie folgt lauten:

„1.
Drittland:

ein Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist; das Fürstentum Monaco gilt nicht als Drittland; die Republik San Marino gilt nicht als Drittland in Bezug auf die Verbrauchsteuern;".



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