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Artikel 12 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (StabSiG k.a.Abk.)
Artikel 12 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2011
In § 341 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „2,8" durch die Angabe „3,0" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 StabSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StabSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 19 StabSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Kraft. (4) Artikel 9 und 11 treten am 1. August 2009 in Kraft. (5) Artikel 12 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. (6) § 11 Absatz 4 Satz 3 des ...
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