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Zitierungen von § 11 Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBankG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 BBankG Urkundsbeamte
... Präsident der Deutschen Bundesbank kann für die Zwecke des § 11 Abs. 3 Urkundsbeamte bestellen. Sie müssen die Befähigung zum Richteramt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/866/v11593.htm