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Zitierungen von § 19 Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBankG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 BBankG Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
... des Bundes, den Ländern und anderen öffentlichen Verwaltungen die in § 19 Nr. 2 bis 7 bezeichneten Geschäfte vornehmen; dabei darf die Bank im Verlauf eines Tages ...
§ 22 BBankG Geschäfte mit jedermann
... Bundesbank darf mit natürlichen und juristischen Personen im In- und Ausland die in § 19 Nr. 2 bis 7 bezeichneten Geschäfte ...
§ 25 BBankG Andere Geschäfte
... Deutsche Bundesbank soll andere als die in den §§ 19 , 20, 22 und 23 oder auf der Grundlage der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 12 DNeuG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... Vorschriften des Bundesbeamtenrechts abgewichen wird: a) von den §§ 19 , 22 Abs. 6, § 28 Abs. 1 und 2, § 33 Abs. 2, § 99 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und § 100 ...
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