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Zitierungen von § 35 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 BBankG Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen (vom 29.12.2011)
... Banknoten oder Münzen sowie unbefugt ausgegebene Gegenstände im Sinne des § 35 unverzüglich anzuhalten. Dem Betroffenen ist eine Empfangsbescheinigung zu erteilen.  ... Empfangsbescheinigung zu erteilen. (2) Falschgeld oder Gegenstände der in § 35 genannten Art sind von den Verpflichteten mit einem beigefügten Bericht unverzüglich der ...
§ 37 BBankG Einziehung
... Unbefugt ausgegebene Gegenstände der in § 35 genannten Art können eingezogen werden. (2) Nach Absatz 1 eingezogene ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 9 GWPräOptG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... Banknoten oder Münzen sowie unbefugt ausgegebene Gegenstände im Sinne des § 35 unverzüglich anzuhalten." c) Die Absätze 2 bis 4 werden durch die ... 2 bis 4a ersetzt: „(2) Falschgeld oder Gegenstände der in § 35 genannten Art sind von den Verpflichteten mit einem beigefügten Bericht unverzüglich der ...
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