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Zitierungen von § 41 Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBankG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 BBankG Vertretung
... gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. § 31 Abs. 2 und § 41 Abs. 4 bleiben unberührt. (2) Willenserklärungen sind für die Deutsche ...
§ 40 BBankG Änderung der Dienstverhältnisse (vom 12.02.2009)
... des Grundgesetzes fallenden Personen erhielten oder hätten erhalten können, gilt § 41 dieses Gesetzes. (7) (gegenstandslose ...
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