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Zitierungen von § 37a Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37a BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBankG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 BBankG Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen (vom 29.12.2011)
... genannten Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. entgegen § 37a Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 4. entgegen § 37a Absatz 2 Satz 2 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet oder 5. einer ... genannte Maßnahme nicht duldet oder 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 37a Absatz 3 zuwiderhandelt. (4a) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Artikel 6 Absatz 1 ...
§ 36a BBankG Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2011)
... 1 kann auch geregelt werden, dass die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Prüfungen nach § 37a Absatz 2 Stichproben der bearbeiteten Banknoten entnehmen kann, sofern deren Gegenwert dem ...
Zitat in folgenden Normen
Bargeldprüfungsverordnung (BargeldPrüfV)
V. v. 18.12.2012 BGBl. I S. 2705
§ 1 BargeldPrüfV Stichprobenentnahme bei Prüfungen
... Die Deutsche Bundesbank kann im Rahmen ihrer Prüfungen nach § 37a Absatz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank an beschäftigtenbedienten Systemen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 9 GWPräOptG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. entgegen § 37a Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 4. entgegen § 37a Absatz 2 Satz 2 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet oder 5. einer ... Maßnahme nicht duldet oder 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 37a Absatz 3 zuwiderhandelt. (4a) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Artikel 6 Absatz 1 ... 1 kann auch geregelt werden, dass die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Prüfungen nach § 37a Absatz 2 Stichproben der bearbeiteten Banknoten entnehmen kann, sofern deren Gegenwert dem ... des Bundesministeriums der Finanzen." 4. Nach § 37 wird folgender § 37a eingefügt: „§ 37a Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der ... 4. Nach § 37 wird folgender § 37a eingefügt: „§ 37a Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten (1) ...
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