Zitierungen von § 4 NotrufV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 NotrufV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotrufV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 NotrufV Anforderungen an Notrufanschlüsse (vom 11.05.2012)
... neben den zu übertragenden Telefon- oder Telefaxsignalen auch die Daten nach § 4 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 8 Nummer 3 Satz 2 oder 4 übermittelt werden; 2. diese ... 1 Nummer 5 und 6 sind der Ersatznotrufabfragestelle auch die zugehörigen Daten nach § 4 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 8 Nummer 3 Satz 2 oder 4 zu ...
§ 6 NotrufV Technische Richtlinie (vom 01.12.2021)
... technischen Einzelheiten zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 und Absatz 2, zu § 4 Absatz 2, 4, 5, 7 und 8 Nummer 3 und 6 sowie zu § 5 Satz 1 Nummer 1, 5 und 6 und Satz 2 legt die Bundesnetzagentur in der Technischen ...
§ 7 NotrufV Übergangsvorschriften (vom 01.12.2021)
... Verfahren bereitstellen. (5) (aufgehoben) (6) Abweichend von § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 ist es bis zum Ablauf des in der Technischen Richtlinie nach § 6 festzulegenden ... in ISDN-Technik betrieben wird, sind ihr bei Notrufverbindungen aus Mobilfunknetzen abweichend von § 4 Absatz 8 Nummer 3 Satz 4 als eindeutige Bezeichnung der jeweiligen Funkzelle die geografischen Koordinaten zu ... bezeichnen; die Koordinaten sind in Grad, Bogenminute und Bogensekunde anzugeben. § 4 Absatz 8 Nummer 3 Satz 5 und 6 gilt entsprechend. Alternativ zu dem Verfahren nach den Sätzen 1 und 2 ist es auch ... nach den Sätzen 1 und 2 ist es auch zulässig, die Bezeichnung der Funkzelle nach § 4 Absatz 8 Nummer 3 Satz 4 und die Koordinaten des zugehörigen Kreisringsegments des planmäßigen ... 1 und 2 oder das Verfahren nach Satz 3 anzuwenden. (8) Die zur Umsetzung von § 4 Absatz 8 Nummer 6 in den Mobilfunknetzen erforderlichen Einrichtungen sind ab dem 1. Oktober 2014 betriebsfähig ... Notrufverbindungen, die mit dem Notrufkategoriewert 6 oder 7 gekennzeichnet sind, abweichend von § 4 Absatz 8 Nummer 6 Satz 2 bei der Übermittlung der Information an die örtlich zuständige Notrufabfragestelle ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 187 TKG Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung
... werden. Satz 1 gilt nicht für Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112; § 4 der Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 481), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 44 TKMoG Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
... 108 Abs. 4" durch die Angabe „§ 164 Absatz 6" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 108 ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 34 DDGEG Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
...  § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 der Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 481), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 23. Juni ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2347
Artikel 1 NotrufVÄndV
... um dadurch dem Netz besondere Arten des Notrufs anzuzeigen;". 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 1 wird im einleitenden Satzteil das ... 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „§ 4 Absatz 2, 4, 5, 7 und 8 Nummer 3" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2, 4, 5, 7 und ... „§ 4 Absatz 2, 4, 5, 7 und 8 Nummer 3" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2, 4, 5, 7 und 8 Nummer 3 und 6" ersetzt. b) Nach Satz 1 wird folgender ... betrieben wird, sind ihr bei Notrufverbindungen aus Mobilfunknetzen abweichend von § 4 Absatz 8 Nummer 3 Satz 4 als eindeutige Bezeichnung der jeweiligen Funkzelle die geografischen ... Nähe bezeichnen; die Koordinaten sind in Grad, Bogenminute und Bogensekunde anzugeben. § 4 Absatz 8 Nummer 3 Satz 5 und 6 gilt entsprechend. Alternativ zu dem Verfahren nach den Sätzen ... nach den Sätzen 1 und 2 ist es auch zulässig, die Bezeichnung der Funkzelle nach § 4 Absatz 8 Nummer 3 Satz 4 und die Koordinaten des zugehörigen Kreisringsegments des ... b) Folgender Absatz 8 wird angefügt: „(8) Die zur Umsetzung von § 4 Absatz 8 Nummer 6 in den Mobilfunknetzen erforderlichen Einrichtungen sind ab dem 1. Oktober 2014 ... die mit dem Notrufkategoriewert 6 oder 7 gekennzeichnet sind, abweichend von § 4 Absatz 8 Nummer 6 Satz 2 bei der Übermittlung der Information an die örtlich ...


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