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Anlage 2 - Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3) Der Prüfung gemäß Abschnitt 3 der Hufbeschlagverordnung (Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin) gleichgestellte außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Land | Prüfungszeugnisse mit der Bezeichnung des Abschlusses |
Großbritannien und Nordirland | Zeugnis der Worshipful Company of Farriers (WCF) mit der Abschlussbezeichnung: - Fellowship of the Worshipful Company of Farriers (FWCF) Berufsbezeichnung Fellowship of the Worshipful Company of Farriers |
Niederlande | Zeugnisse der 1. Helicon Opleidingen NHB Deurne 2. AOC De Groene Welle 3. Cursuscentrum Dierverzorging Barneveld 4. Groenhorst College mit der Abschlussbezeichnung: - Certified instructor farrier |
Schweiz | Zeugnis (eidgenössisches Diplom) der schweizerischen Metallunion mit der Abschluss- bezeichnung: - Schmied-Hufschmiedemeister - MaĆ®tre maréchal-forgeron - Maestro fabbro maniscalo |
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Zitierungen von Anlage 2 HufBeschl-AnerkennV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HufBeschl-AnerkennV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HufBeschl-AnerkennV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 HufBeschl-AnerkennV Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
... Hufbeschlagschmiedin nach der Hufbeschlagverordnung gleichgestellt. (3) Die in Anlage 2 aufgeführten Prüfungszeugnisse sind als gleichwertig mit Zeugnissen über die ... nach der Hufbeschlagverordnung anzuerkennen. Mit der Anerkennung sind die in Anlage 2 aufgeführten Prüfungszeugnisse den Zeugnissen über die Prüfung zum ...
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