Artikel 3 - Zehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (10. SchSAV k.a.Abk.)

V. v. 11.03.2009 BGBl. I S. 507 (Nr. 14); Geltung ab 21.03.2009
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Artikel 3 Änderung der Schiffssicherheitsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. März 2009 SchSV § 9

In § 9 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 der Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikel 3 § 18 der Verordnung vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2868) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Schiffssicherheitsregeln" durch das Wort „Regelungen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Zehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 10. SchSAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. SchSAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 07.04.2010 BGBl. I S. 399
Artikel 3 11. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. März 2009 (BGBl. I S. 507) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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