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Artikel 2 - Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. März 2009.

 
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