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§ 10 - Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
Artikel 1 V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 25.03.2009; FNA: 7610-2-36 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 25.03.2009; FNA: 7610-2-36 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 10 Lebenslauf
(1) Den Anzeigen sind ein Lebenslauf des Anzeigepflichtigen, sofern dieser eine natürliche Person ist, und ein eigenhändig unterzeichneter Lebenslauf jeder natürlichen Person nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 beizufügen.
(2) 1Der nach Absatz 1 einzureichende Lebenslauf muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
- 1.
- den vollständigen Namen,
- 2.
- den Geburtsnamen,
- 3.
- das Geburtsdatum,
- 4.
- den Geburtsort,
- 5.
- das Geburtsland,
- 6.
- die Anschrift des ersten Wohnsitzes,
- 7.
- die Staatsangehörigkeit,
- 8.
- die berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse,
- 9.
- Weiterbildungsmaßnahmen und
- 10.
- die Berufserfahrung, die in chronologischer Reihenfolge darzustellen ist und mit dem derzeit ausgeübten Beruf beginnen soll, wobei jeweils anzugeben sind:
- a)
- der Name und der Sitz des Unternehmens, für das die Person tätig ist oder war,
- b)
- die Art und die Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten, mit Ausnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- c)
- die Vertretungsmacht dieser Person,
- d)
- ihre internen Entscheidungskompetenzen und
- e)
- die ihr unterstellten Geschäftsbereiche.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung V. v. 19. Dezember 2022 BGBl. I S. 2645 m.W.v. 28. Dezember 2022
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Frühere Fassungen von § 10 InhKontrollV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.12.2022 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung vom 19.12.2022 BGBl. I S. 2645 |
aktuell vorher | 21.11.2015 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung vom 06.11.2015 BGBl. I S. 1947 |
aktuell | vor 21.11.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 InhKontrollV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 InhKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InhKontrollV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 InhKontrollV Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten (vom 28.12.2022)
... ein Gemeindeverband, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (3) Ist der Anzeigepflichtige ein zugelassenes ... müssen die Unterlagen und Erklärungen nach § 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 11, 12 und 13 sowie die Darstellung und die Nachweise über das Vorhandensein und die ... vor, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. (5) Ist der Anzeigepflichtige eine ... vor, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. (6) Ist der Anzeigepflichtige eine Zentralregierung, eine ... Zentralbank, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (7) Ist der Anzeigepflichtige ein in ... Pensionsfonds, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. Bei den Unterlagen nach § 15 Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 ... ist, beaufsichtigt, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. (9) Ist der Anzeigepflichtige ein Unternehmen eines ... vorgelegt worden, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 , nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis d und nach § 13 Absatz 5 und 7 Satz 2 nicht ... nicht mehr zutreffen. (11) Den Anzeigen können statt der Arbeitszeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 eine Liste von Referenzpersonen mit Angabe der E-Mail-Adresse sowie Empfehlungsschreiben ... konzernangehörig sind, auch sonstige Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht einzureichen, soweit sie am Zielunternehmen nur indirekt beteiligt wären und ...
§ 18 InhKontrollV Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung (vom 28.12.2022)
... Person nach § 8 Nummer 3 die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 beizufügen. (2) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung der Bund, die Deutsche ...
Zitat in folgenden Normen
Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 14 AnzV Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (vom 28.12.2022)
... zu versagen ist, sind dem Antrag die in § 8 Nummer 1 bis 5, §§ 8a bis 11a und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen ... und auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen. Jeder Lebenslauf nach § 10 der Inhaberkontrollverordnung ist eigenhändig zu unterzeichnen. Die §§ 4, 5 und 16 der ...
ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
§ 2 ZAGAnzV Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (vom 14.12.2018)
... sind mindestens die in § 8 Nummer 1 bis 5 und in den §§ 9 bis 11, 13 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen ...
§ 4 ZAGAnzV Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung) (vom 14.12.2018)
... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5 und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der dort ... keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend § 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen. Ist der Anzeigepflichtige ein in ... den Absichtsanzeigen keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend den §§ 9 und 10 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen. (4) Der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung hat jeden neu ...
Anlage 1 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) Formular - Erwerb-Erhöhung *) (vom 26.06.2021)
... Satz 3
und 4 InhKontrollV wird nachgereicht
Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Arbeitszeugnisse über ... über unselbstständige Tätigkeiten nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der Konzernstruktur nach ...
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Anhang ZAGAnzVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 17)
... Satz 3
und 4 InhKontrollV wird nachgereicht
Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Arbeitszeugnisse über ... über unselbstständige Tätigkeiten nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der Konzernstruktur nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2645
Artikel 1 3. InhKontrollVÄndV Änderung der Inhaberkontrollverordnung
... einen maßgeblichen Einfluss ausüben können," ersetzt. 13. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort ... ein Gemeindeverband, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (3) Ist der Anzeigepflichtige ein zugelassenes ... müssen die Unterlagen und Erklärungen nach § 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 11, 12 und 13 sowie die Darstellung und die Nachweise über das Vorhandensein und die ... vor, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. (5) Ist der Anzeigepflichtige eine ... vor, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. (6) Ist der Anzeigepflichtige eine Zentralregierung, ... Zentralbank, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (7) Ist der Anzeigepflichtige ein in einem ... Pensionsfonds, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. Bei den Unterlagen nach § 15 Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 sind ... ist, beaufsichtigt, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. (9) Ist der Anzeigepflichtige ein Unternehmen eines ... vorgelegt worden, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 , nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis d und nach § 13 Absatz 5 und 7 Satz 2 nicht ... folgt gefasst: „(11) Den Anzeigen können statt der Arbeitszeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 eine Liste von Referenzpersonen mit Angabe der E-Mail-Adresse sowie Empfehlungsschreiben ... konzernangehörig sind, auch sonstige Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht einzureichen, soweit sie am Zielunternehmen nur indirekt beteiligt wären und ... Person nach § 8 Nummer 3 die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 beizufügen. (2) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung der Bund, die ...
Erste Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1239
Artikel 1 1. InhKontrollVÄndV
... geändert: 1. In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 10 Nummer 3 oder Nummer 7" durch die Angabe „§ 8 Nummer 3 oder Nummer 7" ... 4" ersetzt. 3. In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 10 Nummer 1 bis 6" durch die Angabe „§ 8 Nummer 1 bis 5" ersetzt. 4. ...
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... sind mindestens die in § 8 Nummer 1 bis 5 und in den §§ 9 bis 11, 13 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen ... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5 und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der dort ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688
Artikel 2 BeteilRUV Änderung der Anzeigenverordnung
... Kreditwesengesetzes zu versagen ist, sind dem Antrag die in § 8 Nummer 1 bis 5, §§ 9 bis 11 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen ... und auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen. Jeder Lebenslauf nach § 10 der Inhaberkontrollverordnung ist eigenhändig zu unterzeichnen. Die §§ 4, 5 und 16 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1947
Artikel 1 2. InhKontrollVÄndV
... Maßgeblich hierfür ist das Ausstellungsdatum des Dokuments." 6. Dem § 10 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die Angaben müssen ... angefügt: „(4) Den Absichtsanzeigen müssen die Arbeitszeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 nicht beigefügt werden, wenn das Zielunternehmen ein Versicherungsunternehmen, ein ...
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