Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung (1. KlärEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. April 2009 KlärEV § 1, § 5, § 9, § 13

Die Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung vom 20. Mai 1998 (BGBl. I S. 1048), zuletzt geändert durch Artikel 403 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 9 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 2 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 des Düngegesetzes" ersetzt.

2.
In § 5 Abs. 1 wird die Angabe „§ 9 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 des Düngegesetzes" ersetzt.

3.
In § 13 wird die Angabe „§ 10 Abs. 2 Nr. 6 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e des Düngegesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. KlärEVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. KlärEVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 368 10. ZustAnpV Änderung der Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung
... vom 20. Mai 1998 (BGBl. I S. 1048), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 646) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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