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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MusikFhlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MusikFhlAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 MusikFhlAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 , Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
§ 7 MusikFhlAusbV Teil 1 der Abschlussprüfung (vom 01.08.2015)
... (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich 1. auf die in den Anlagen 1 und 2 für die ersten zwei Ausbildungsjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 8 MusikFhlAusbV Teil 2 der Abschlussprüfung (vom 01.08.2015)
... (2) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich 1. auf die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. auf den ...
§ 10 MusikFhlAusbV Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2015)
... werden. (2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt die in der Anlage 1 Abschnitt B enthaltene sachliche Gliederung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 29.05.2015 BGBl. I S. 893, 1832
Artikel 1 1. MusikFhlAusbVÄndV (vom 01.08.2015)
... (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich 1. auf die in den Anlagen 1 und 2 für die ersten zwei Ausbildungsjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ... (2) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich 1. auf die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. auf den ...
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