Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 8 Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MusikFhlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MusikFhlAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 MusikFhlAusbV Prüfung der Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2015)
... sind. (2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 8 Absatz 6 entsprechend. (3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 29.05.2015 BGBl. I S. 893, 1832
Artikel 1 1. MusikFhlAusbVÄndV (vom 01.08.2015)
... beträgt 90 Minuten." 2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 8 und 9 eingefügt: „§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (1) ... Nach § 7 werden die folgenden §§ 8 und 9 eingefügt: „§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (1) Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der ... im Verhältnis 2:1 zu gewichten." 3. Der bisherige § 8 wird § 10. 4. Der bisherige § 9 wird § 11 und in Absatz 2 wird die ... 11 und in Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Absatz 8" durch die Angabe „§ 8 Absatz 6" ersetzt. 5. Der bisherige § 10 wird ...