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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MusikFhlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MusikFhlAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 MusikFhlAusbV Prüfung der Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2015)
... sind. (2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 8 Absatz 6 entsprechend. (3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 29.05.2015 BGBl. I S. 893, 1832
Artikel 1 1. MusikFhlAusbVÄndV (vom 01.08.2015)
... beträgt 90 Minuten." 2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 8 und 9 eingefügt: „§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (1) ... Nach § 7 werden die folgenden §§ 8 und 9 eingefügt: „§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (1) Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der ... im Verhältnis 2:1 zu gewichten." 3. Der bisherige § 8 wird § 10. 4. Der bisherige § 9 wird § 11 und in Absatz 2 wird die ... 11 und in Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Absatz 8" durch die Angabe „§ 8 Absatz 6" ersetzt. 5. Der bisherige § 10 wird ...
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