Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben

§ 7 - Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikFhlErProbV k.a.Abk.)

V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 668 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2009 bis 01.08.2015; FNA: 806-22-2-6 Berufliche Bildung

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 1. August 2015 MusikFhlErProbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft und mit Ausnahme von § 6 Absatz 2 mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft.

Anzeige