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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (BeteilRUVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 562) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage zu Artikel 1 ist im Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit" nach den Fußnoten 1 bis 9 am Ende der Formularseite der Satz „Diese Seite ist nicht einzureichen." einzufügen.
In der Anlage zu Artikel 1 ist im Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit" nach den Fußnoten 1 bis 9 am Ende der Formularseite der Satz „Diese Seite ist nicht einzureichen." einzufügen.
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