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Artikel 4 - Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)

Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. April 2009 FMStG Artikel 6

In Artikel 6 Absatz 3 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) wird dem neuen Absatz 2 folgender Satz angefügt:

 
„Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Absatz 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen."



 

Zitierungen von Artikel 4 FMStErgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FMStErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FMStErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
Artikel 3 FMVAStärkG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
... 6 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. April 2009 (BGBl. I S. 725) geändert worden ist, werden die Absätze ...