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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2018 aufgehoben
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§ 22 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 751-1-8 Kernenergie
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Geltung ab 01.08.2001; FNA: 751-1-8 Kernenergie
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§ 22 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung
(1) 1Die Genehmigung nach § 19 Absatz 1 ist zu erteilen, wenn
- 1.
- keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verbringers, seines gesetzlichen Vertreters oder, bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen, der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten ergeben und
- 2.
- der Verbringer Vorsorge getroffen hat, dass die radioaktiven Stoffe nach der Verbringung erstmals nur von Personen erworben werden, die die für den Umgang erforderliche Genehmigung besitzen.
- 1.
- sie und ihr Schutzbehälter oder Aufbewahrungsbehältnis eine Kennzeichnung nach § 68 Abs. 1a aufweisen und
- 2.
- die schriftlichen Unterlagen nach § 69 Abs. 2 Satz 4 beigefügt sind.
(2) 1Die Genehmigung nach § 19 Absatz 2 ist zu erteilen, wenn
- 1.
- keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verbringers, seines gesetzlichen Vertreters oder, bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen, der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten ergeben und
- 2.
- gewährleistet ist, dass die zu verbringenden radioaktiven Stoffe nicht in einer Weise verwendet werden, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes gefährden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen V. v. 4. Oktober 2011 BGBl. I S. 2000 m.W.v. 1. November 2011
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Frühere Fassungen von § 22 StrlSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2011 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 04.10.2011 BGBl. I S. 2000 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 22 StrlSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrlSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 109 StrlSchV Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (vom 01.11.2011)
... Genehmigung nach § 108 ist zu erteilen, wenn die Voraussetzung des § 22 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt ist. Bei Verbringung in den Geltungsbereich dieser Verordnung ...
§ 117 StrlSchV Übergangsvorschriften (vom 01.11.2011)
... fort. (9) § 27 Abs. 6 gilt nicht für Vorrichtungen, deren Bauart nach § 22 in Verbindung mit Anlage VI Nr. 6 der Strahlenschutzverordnung vom 30. Juni 1989 zugelassen ist, ... vom 30. Juni 1989 zugelassen ist, und nicht für Vorrichtungen, deren Bauart nach § 22 in Verbindung mit Anlage VI Nr. 1 bis 5 der Strahlenschutzverordnung vom 30. Juni 1989 zugelassen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... I S. 1000) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt." 11. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV)
V. v. 27.07.1998 BGBl. I S. 1918; aufgehoben durch § 25 V. v. 30.04.2009 BGBl. I S. 1000
§ 5 AtAV Genehmigung
... anzuwendenden Genehmigungsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 und 3 des Atomgesetzes oder § 22 Abs. 1 und 2 der Strahlenschutzverordnung nicht erfüllt sind. (4) Für eine ...
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