Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 63 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 751-1-8 Kernenergie
| |
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 751-1-8 Kernenergie
| |
§ 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge
(1) Ist nicht auszuschließen, dass eine Person durch eine Strahlenexposition nach § 58 oder § 59 oder aufgrund anderer außergewöhnlicher Umstände Strahlenexpositionen erhalten hat, die im Kalenderjahr die effektive Dosis von 50 Millisievert oder die Organdosis von 150 Millisievert für die Augenlinse oder von 500 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel überschreiten, ist dafür zu sorgen, dass sie unverzüglich einem Arzt nach § 64 Abs. 1 Satz 1 vorgestellt wird.
(2) 1Ist nach dem Ergebnis der besonderen arbeitsmedizinischen Vorsorge nach Absatz 1 zu besorgen, dass diese Person an ihrer Gesundheit gefährdet wird, wenn sie erneut eine Aufgabe als beruflich strahlenexponierte Person wahrnimmt oder fortsetzt, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass sie diese Aufgabe nicht oder nur unter Beschränkungen ausüben darf. 2§ 62 Absatz 2 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen V. v. 4. Oktober 2011 BGBl. I S. 2000 m.W.v. 1. November 2011
Frühere Fassungen von § 63 StrlSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.11.2011 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 04.10.2011 BGBl. I S. 2000 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 63 StrlSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrlSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 StrlSchV Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten (vom 01.11.2011)
... beruflich strahlenexponierter Personen § 60 Absatz 1, 2 und 5, § 63 Abs. 1, gg) Abschnitt 8: Sonstige Anforderungen aaa) §§ 65, ...
§ 60 StrlSchV Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge (vom 01.11.2011)
... Satz 1 gilt auch im Fall der besonderen arbeitsmedizinischen Vorsorge nach § 63 Absatz 1. Die Verpflichtung zum Angebot nachgehender Untersuchungen besteht nicht mehr, ...
§ 64 StrlSchV Ermächtigte Ärzte (vom 01.11.2011)
... zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach den §§ 60, 61 und 63. Die Ermächtigung darf nur einem Arzt erteilt werden, der die für die ... Beurteilungen oder Untersuchungen und die besondere arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 63 durchzuführen sowie die Maßnahmen vorzuschlagen, die bei erhöhter ... § 61 Abs. 1 Satz 3, die Ergebnisse der besonderen arbeitsmedizinischen Vorsorge nach § 63 Abs. 2 und Maßnahmen nach § 60 Abs. 3 oder § 62 Abs. 1 Halbsatz 2 oder Gutachten ...
§ 111 StrlSchV Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht (vom 01.11.2011)
... § 103 Abs. 9 der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterliegen oder 4. die nach § 63 Abs. 1 der besonderen arbeitsmedizinischen Vorsorge unterliegen, haben die ...
§ 113 StrlSchV Anordnung von Maßnahmen
... kann diejenigen Maßnahmen anordnen, die zur Durchführung der §§ 4, 5, 6, 30 bis 88 erforderlich sind. Sie kann auch erforderliche Maßnahmen zur Durchführung der ...
§ 114 StrlSchV Behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften
... Behörde kann im Einzelfall gestatten, dass von den Vorschriften der §§ 34 bis 92, 95 bis 104 mit Ausnahme der Dosisgrenzwerteregelungen abgewichen wird, wenn 1. ...
§ 117 StrlSchV Übergangsvorschriften (vom 01.11.2011)
... (13) Die Zuständigkeit nach Landesrecht für Messstellen nach § 63 Abs. 3 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung vom 30. Juni 1989 gilt als Bestimmung im Sinne des ... im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 4 fort. Die Bestimmung von Messstellen nach § 63 Abs. 6 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung vom 30. Juni 1989 gilt als Bestimmung im Sinne des ...
§ 118 StrlSchV Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften (vom 01.11.2011)
... des Uranerzbergbaus finden die Regelungen der §§ 5, 6, 15, 30, 34 bis 45, 54 bis 64, 67 und 68, der §§ 111 bis 115 sowie die darauf bezogenen Regelungen des § ...
Anlage VIII StrlSchV (zu §§ 61, 62, 63) Ärztliche Bescheinigung nach §§ 60, 61 StrlSchV (vom 01.11.2011)
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... Untersuchung). Satz 1 gilt auch im Fall der besonderen arbeitsmedizinischen Vorsorge nach § 63 Absatz 1. Die Verpflichtung zum Angebot nachgehender Untersuchungen besteht nicht mehr, wenn der ... erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügt," ersetzt. 25. § 63 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort „Hat" durch die ... 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder Satz 3" ersetzt. ee) Die Angabe „§ 63 Abs. 1" wird gestrichen. ff) Die Wörter „§ 68 Abs. 1, 1a Satz 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/871/a11729.htm