Änderung Anlage VII StrlSchV vom 01.11.2011

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Anlage VII StrlSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2011 geltenden Fassung
Anlage VII StrlSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000

(Textabschnitt unverändert)

Anlage VII (zu §§ 29 und 47) Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition


(siehe BGBl. I 2001 S. 1808 - 1825)






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