interne Verweise§ 91 StrlSchV Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen (vom 01.11.2011) ... Jahren nach Beendigung des Forschungsvorhabens zu treffen. Die Regelungen des § 24 Absatz 1 Nummer 10 dieser Verordnung gelten nicht, soweit die Vorgaben der Atomrechtlichen ... Grund und der Höhe nach erfüllt sind. Im Fall einer Genehmigung nach § 24 Absatz 2 bedarf es keiner Deckungsvorsorge, die über die Probandenversicherung nach dem ...
§ 92 StrlSchV Ethikkommission (vom 01.11.2011) ... dazu, ob für das beantragte Vorhaben ein zwingendes Bedürfnis im Sinne des § 24 Absatz 1 Nummer 1 besteht. Bei multizentrischen Studien genügt die Stellungnahme ...
Zitat in folgenden NormenStrahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 205 StrlSchG Medizinische Forschung (§§ 31, 32) ... Eine nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach § 28a Absatz 1 in Verbindung mit ... als Genehmigung nach § 31 fort. (2) Eine nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach § 28a Absatz 1 in Verbindung mit ... dem 31. Dezember 2018 begonnene Genehmigungsverfahren nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach § 28a Absatz 1 in Verbindung mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung ... Verordnung" durch die Angabe „§ 19 Absatz 2" ersetzt. 12. § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Genehmigungsvoraussetzungen für die ... Absatz 2" ersetzt. 12. § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender ... Satz 2 wird aufgehoben. cc) Im bisherigen Satz 3 wird die Angabe „§ 24 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 24 Absatz 3" ersetzt. b) ... Satz 3 wird die Angabe „§ 24 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 24 Absatz 3" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ... wie folgt gefasst: „1. jede Überschreitung der Dosisgrenzwerte nach § 24 Absatz 3 und § 88 Absatz 2 Satz 1 unter Angabe der näheren Umstände und". ... von zehn Jahren nach Beendigung des Forschungsvorhabens zu treffen. Die Regelungen des § 24 Absatz 1 Nummer 10 dieser Verordnung gelten nicht, soweit die Vorgaben der Atomrechtlichen ... dem Grund und der Höhe nach erfüllt sind. Im Fall einer Genehmigung nach § 24 Absatz 2 bedarf es keiner Deckungsvorsorge, die über die Probandenversicherung nach dem ... dazu, ob für das beantragte Vorhaben ein zwingendes Bedürfnis im Sinne des § 24 Absatz 1 Nummer 1 besteht." b) Folgender Satz wird angefügt: ...
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